Master of Science (BMC)

Modulhandbücher
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022

Modulhandbuch

Module Handbook (English)

Studienbeginn ab SoSe 2014

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Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022

Studienverlaufsplan

Studienbeginn ab SoSe 2014

Studienverlaufsplan

Informationen

Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel in der Mitte des 3. Semesters. Erfolgt die Meldung
zur Masterarbeit nicht spätestens nach Abschluss des vierten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht
bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 6 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 4
Wochen verlängert werden.

Downloads

Anmeldung Masterarbeit

Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung_M.Sc. BMC

Antrag Anfertigung externe Masterarbeit

Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit

Eigenständigkeitserklärung

Vorläufige Bestätigung Masterarbeit

Das vorläufige Thema der Arbeit, der Fristbeginn und der Zweitgutachter werden vom Betreuer auf
der Anmeldung bestätigt. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und habilitierten
Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Masterarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer
Die Arbeit ist fristgerecht (6 Monate nach Fristbeginn) in digitaler Form als PDF-Datei im Studienbüro Chemie per E-Mail (studienbuero-chemie@uni-mainz.de) einzureichen. Sofern seitens der Gutachterinnen und Gutachter verlangt, muss zusätzlich eine gebundene Version pro Gutachterin oder Gutachter eingereicht werden.

Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Masterarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Masterarbeit im Studienbüro Chemie per E-Mail angereicht werden.

Eigenständigkeitserklärung

Erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewert

Die Arbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Sie ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote nicht mindestens ‚ausreichend‘
(4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach
entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.

Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen.