Gültig ab WiSe 15/16 bis WiSe 17/18
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_2015_10_20.pdf
Gültig ab SoSe 18 bis SoSe 19
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_2018_07_24.pdf
Gültig ab WiSe 19/20
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_aktuell.pdf
Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthalts
Antrag Wechsel des Wahlpflichtmoduls
Anmeldung mündliche Modulprüfung/Vortrag
Hinweise / Einverständniserklärung zur Skype-Prüfung
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung Master
Vorläufige Bestätigung Masterarbeit
Informationen
Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel in der Mitte des 3. Semesters. Erfolgt die Meldung
zur Masterarbeit nicht spätestens nach Abschluss des vierten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht
bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 6 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 4
Wochen verlängert werden.
Downloads
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit
der Anmeldung bestätigt. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und habilitierten
Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Masterarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer
Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf CD (PDF-Datei) einzureichen.
Dabei ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Die Eigenständigkeitserklärung ist in jedem Exemplar der Masterarbeit mit einzubinden und zusätzlich nochmals beim Prüfungsamt einzureichen.
Erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewert
(4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach
entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.
Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen.
melden sich verbindlich dazu an. Die mündliche Abschlussprüfung soll innerhalb von 4 Wochen nach dem
Bewertungsverfahren stattfinden.
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung Master
Eine Wiederholung einer nichtbestandenen mündlichen Abschlussprüfung ist maximal 2 x möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens bis einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung bzw. der letzten
bestandenen Prüfungs- oder Studienleistung im Studiengang Chemie bzw. Biomedizinische Chemie eingeschrieben
sein müssen und nicht beurlaubt sein dürfen (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 PO und § 19 Abs. 7 Einschreibeordnung der
Universität Mainz).