Bachelor of Science Chemie (B. Sc.)

Modulhandbücher

Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022 

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Studienbeginn ab WiSe 2019/2020

Modulhandbuch

Studienbeginn ab WiSe 2015/2016

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Studienverlaufspläne

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Studienverlaufsplan

Informationen

Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel zu Beginn des 6. Semesters, sofern mindestens
120 Leistungspunkte erworben wurden, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Bestehen
aller Modulprüfungen. (Ab dem SoSe 2020 sind für die Anmeldung der Bachelorarbeit 130 Leistungspunkte erforderlich!) Erfolgt die Meldung zur Bachelorarbeit nicht spätestens nach Abschluss des
sechsten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht bestanden.

Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 3 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 2
Wochen verlängert werden.

Downloads

Anmeldung zur Bachelorarbeit

Antrag Anfertigung einer externe Bachelorarbeit

Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit

Eigenständigkeitserklärung

Das vorläufige Thema der Arbeit und der Zweitgutachter sind mit dem Betreuer zu vereinbaren und
mit dessen Bestätigung beim Prüfungsamt bei der Anmeldung anzugeben. Mit Ausgabe des Themas
beginnt die Frist zu laufen. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Bachelorarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer.
Die Arbeit ist fristgerecht (3 Monate nach Ausgabe des Themas) in digitaler Form als PDF-Datei im Studienbüro Chemie per E-Mail (studienbuero-chemie@uni-mainz.de) einzureichen. Sofern seitens der Gutachterinnen und Gutachter verlangt, muss zusätzlich eine gebundene Version pro Gutachterin oder Gutachter eingereicht werden.

Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen
und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Bachelorarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Bachelorarbeit im Studienbüro Chemie per E-Mail eingereicht werden.

Eigenständigkeitserklärung

Erfolgt die Abgabe der Bachelorarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet.

Die Arbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Sie ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote nicht mindestens ‚ausreichend‘ (4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.

Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.

Nach bestandener Bachelorarbeit vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer einen Termin für die mündliche Abschlussprüfung und melden sich verbindlich dazu an. Die mündliche Abschlussprüfung soll innerhalb von 4 Wochen nach dem Bewertungsverfahren stattfinden.

Anmeldung mündliche Abschlussprüfung

Eine Wiederholung einer nichtbestandenen mündlichen Abschlussprüfung ist maximal 2 x möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens bis einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung im Studiengang Chemie bzw. Biomedizinische Chemie eingeschrieben sein müssen und nicht beurlaubt sein dürfen (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 PO und § 19 Abs. 7 Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz).