https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_Chemie_aktuell.pdf https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_Chemie_2018_07_24.pdf https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_2015_08_28.pdf Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_MSc_BMC Antrag auf Anerkennung für Studienfach- und Studiengangswechsel: Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthaltes: Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtmoduls Anmeldung mündliche Modulprüfung/Vortrag Hinweise / Einverständniserklärung zur Videokonferenz-Prüfung Anmeldung Masterarbeit Antrag Anfertigung externe Masterarbeit Antrag auf Verlängerung Masterarbeit Anmeldung Vortrag Masterarbeit neue PO Vorläufige Bestätigung Masterarbeit Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel in der Mitte des 3. Semesters. Erfolgt die Meldung Anmeldung Masterarbeit Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung_M.Sc. BMC Antrag Anfertigung externe Masterarbeit Antrag auf Verlängerung Masterarbeit Vorläufige Bestätigung Masterarbeit Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Masterarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Masterarbeit im Studienbüro Chemie per E-Mail angereicht werden. Erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewert Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen.Modulhandbücher
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab SoSe 2014
Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab SoSe 2014
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen
Gültig ab SoSe 18
Gültig bis WiSe 17/18
Informationen
zur Masterarbeit nicht spätestens nach Abschluss des vierten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht
bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 6 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 4
Wochen verlängert werden.Downloads
der Anmeldung bestätigt. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und habilitierten
Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Masterarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer
(4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach
entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.
Master of Science (BMC)
Das vorläufige Thema der Arbeit, der Fristbeginn und der Zweitgutachter werden vom Betreuer auf
Die Arbeit ist fristgerecht (6 Monate nach Fristbeginn) in digitaler Form als PDF-Datei im Studienbüro Chemie per E-Mail (studienbuero-chemie@uni-mainz.de) einzureichen. Sofern seitens der Gutachterinnen und Gutachter verlangt, muss zusätzlich eine gebundene Version pro Gutachterin oder Gutachter eingereicht werden.
Die Arbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Sie ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote nicht mindestens ‚ausreichend‘