Modulhandbücher
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Gültig ab Wise 2019/2020
Gültig ab SoSe 2018
Gültig vor SoSe 2018
Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab WiSe 2013/2014
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_aktuell.pdf
gültig ab WiSe 2019/2020
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_2019_07_29.pdf
gültig ab SoSe 2018 bis SoSe 2019
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_2018_07_24.pdf
gültig ab WiSe 2015/2016 bis WiSe 2017/2018
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Chemie_2015_10_20.pdf
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_MSc_Chemie
Antrag auf Anerkennung für Studienfach- und Studiengangswechsel:
- neue Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung (alte PO)
Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthaltes:
- neue Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthalts (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung im Rahmens eines Auslandaufenthaltes (alte PO)
Erklärung zur Festlegung der gewählten Schwerpunkte
Antrag auf Wechsel des Schwerpunktes
Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtmoduls
Anmeldung mündliche Modulprüfung/Vortrag
Hinweise / Einverständniserklärung zur Videokonferenz-Prüfung
Anmeldung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (alte PO)
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (alte PO)
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung Master
Anmeldung Vortrag Masterarbeit neue PO
Vorläufige Bestätigung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (alte PO)
Informationen
Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel in der Mitte des 3. Semesters. Erfolgt die Meldung
zur Masterarbeit nicht spätestens nach Abschluss des vierten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht
bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 6 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 4
Wochen verlängert werden.
Downloads
Anmeldung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (alte PO)
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung_M. Sc. Chemie
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (alte PO)
Anmeldung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (alte PO)
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung Master
Vorläufige Bestätigung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (alte PO)
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_MSc_Chemie
der Anmeldung bestätigt. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und habilitierten
Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Masterarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer
Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Masterarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Masterarbeit per E-Mail im Studienbüro Chemie eingereicht werden.
Erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewert
(4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach
entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.
Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen.
melden sich verbindlich dazu an. Die mündliche Abschlussprüfung soll innerhalb von 4 Wochen nach dem
Bewertungsverfahren stattfinden.
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung Master
Eine Wiederholung einer nichtbestandenen mündlichen Abschlussprüfung ist maximal 2 x möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens bis einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung bzw. der letzten
bestandenen Prüfungs- oder Studienleistung im Studiengang Chemie bzw. Biomedizinische Chemie eingeschrieben
sein müssen und nicht beurlaubt sein dürfen (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 PO und § 19 Abs. 7 Einschreibeordnung der
Universität Mainz).