Modulhandbücher
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab WiSe 2019/2020
Studienbeginn ab WiSe 2015/2016
Studienbeginn ab WiSe 2013/2014
Studienbeginn WiSe 2010/2011
Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab WiSe 2015/2016
Studienbeginn ab WiSe 2013/2014
Studienbeginn ab WiSe 2010/2011
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
gültig ab WiSe 2019/2020
Studienbeginn ab WiSe 2015/2016
Studienbeginn ab WiSe 2013/2014
Studienbeginn ab WiSe 2010/2011
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_BSc_Chemie
Antrag auf Anerkennung für Studienfach- und Studiengangswechsel
Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtmoduls
Anmeldung mündliche Modulprüfung/Vortrag
Hinweise / Einverständniserklärung zur Videokonferenz-Prüfung
Antrag Anfertigung einer externe Bachelorarbeit
Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung
Erklärung vorgezogene Mastermodule
Attestformular für den Krankheitsfall
Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab WiSe 2013/2014
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_BSc_Chemie
Informationen
Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel zu Beginn des 6. Semesters, sofern mindestens
120 Leistungspunkte erworben wurden, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Bestehen
aller Modulprüfungen. (Ab dem SoSe 2020 sind für die Anmeldung der Bachelorarbeit 130 Leistungspunkte erforderlich!) Erfolgt die Meldung zur Bachelorarbeit nicht spätestens nach Abschluss des
sechsten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 3 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 2
Wochen verlängert werden.
Downloads
Antrag Anfertigung einer externe Bachelorarbeit
Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
Thema der Bachelorarbeit und BetreuerBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
mit dessen Bestätigung beim Prüfungsamt bei der Anmeldung anzugeben. Mit Ausgabe des Themas
beginnt die Frist zu laufen. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Bachelorarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer.
Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen
und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Bachelorarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Bachelorarbeit im Studienbüro Chemie per E-Mail eingereicht werden.
Erfolgt die Abgabe der Bachelorarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet.
Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.
Anmeldung mündliche Abschlussprüfung
Eine Wiederholung einer nichtbestandenen mündlichen Abschlussprüfung ist maximal 2 x möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens bis einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung im Studiengang Chemie bzw. Biomedizinische Chemie eingeschrieben sein müssen und nicht beurlaubt sein dürfen (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 PO und § 19 Abs. 7 Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz).